Das Recht holt auf: KI muss jetzt sagen, dass sie KI ist
2. August 2026. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung der EU sind anwendbar geworden. Erstmals in einem großen Markt müssen KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, sich als solche zu erkennen geben, müssen KI-generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar markiert werden, müssen Systeme zur Emotionserkennung offengelegt werden, und müssen Deepfakes sowie KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse gekennzeichnet sein.
Entscheidend ist die Reichweite. Die Regeln folgen dem Publikum, nicht dem Firmensitz. Eine Marke aus den USA oder Kanada, deren KI-Ausgaben von Menschen in der EU gesehen werden, fällt darunter. Die Bußgelder reichen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien am 20. Juli 2026 verabschiedet, und ein freiwilliger Verhaltenskodex schlägt eine einheitliche Kennzeichnung sowie eine Unterscheidung zwischen vollständig KI-generierten und KI-unterstützten Inhalten vor.
Für diese Initiative ist die Bedeutung enger und schärfer. Nicht gekennzeichnete synthetische Inhalte waren die für Einzelne am schwersten erkennbare Form des Trustwashing. Eine Kennzeichnung macht eine Marke nicht ehrlich, aber sie macht aus etwas Verborgenem etwas Überprüfbares.
Beide Berichte 2026 an die neuen Regeln angepasst
August 2026. Der Markenbericht und der Verbraucherbericht enthalten jetzt jeweils einen eigenen Abschnitt zu den Kennzeichnungspflichten, geschrieben für das jeweilige Publikum: Pflichten, Fristen und Glaubwürdigkeit für Marken, Bedeutung der Kennzeichnung und Warnzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Beide wurden zudem um die aktuelle Rechtsdurchsetzung ergänzt.
Die Trustwashing-Berichte 2026 sind da
Erste Ausgabe, 2026. Wir haben zwei Begleitberichte veröffentlicht, einen für Marken und einen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Beide sind nach kurzer Registrierung kostenlos.
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